Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, deren Flächen ganz oder teilweise in der N-Kulisse gemäß Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein liegen, müssen seit dem 31. Dezember 2021 den Nachweis einer Düngeberatung vorhalten und diesen alle drei Jahre erneuern.
Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben, deren Flächen ganz oder teilweise in der N-Kulisse gemäß Landesdüngeverordnung Schleswig-Holstein liegen, müssen seit dem 31. Dezember 2021 den Nachweis einer Düngeberatung vorhalten und diesen alle drei Jahre erneuern