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Aus aktuellem Anlass

Aus aktuellem Anlass: Diebstahl von Wärmepumpen

Vermehrt wird in der Presse über gestohlene Wärmepumpen berichtet. Schnell bewegen sich die Schäden hier im fünfstelligen Bereich.

Ist der Diebstahl von Wärmepumpen über die Wohngebäudeversicherung versichert?

Wir empfehlen dringend, dies zu überprüfen, denn:

  • Diebstahl ist häufig keine versicherte Gefahr in der Wohngebäudeversicherung. Etwaige Entschädigungsgrenzen für fest mit dem Gebäude verbundene Sachen reichen idR. für Wärmepumpen nicht aus oder die Bedingungen könnten veraltet sein und Wärmepumpen nicht „kennen“.
  • Der Einbau einer Wärmepumpe kann vom Versicherer als anmeldepflichtige bauliche Veränderung angesehen werden. Bleibt die Meldung aus, kann die Leistung verweigert werden.

Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Vertrag überprüfen!

Ihr Ansprechpartner bei der MRVV:

Cord Ailland

Dorfstraße 14a
24819 Nienborstel

Tel.: 04874 900549

Mail: c.ailland@mrvv.de

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