Zum Ende der Güllesperrfrist herrschen gute Ausbringungsbedingungen. Vor der ersten Düngung darf die Düngebedarfsermittlung aber nicht vergessen werden!
Zum Jahresende möchten wir uns bei allen Mitgliedern, Geschäftspartnern und Freunden für die gute Zusammenarbeit bedanken und wünschen eine erholsame Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr!
Die Stoffstrombilanzverordnung ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Die Bilanz ist zunächst von Betrieben mit > 50 GV oder > 30 ha LN mit jeweils über 2,5 GV/ha bzw. von viehhaltenden Betriebe und Biogasanlagen, die Wirtschaftsdünger aufnehmen zu erstellen.