Die Stoffstrombilanzverordnung ist zum 01.01.2018 in Kraft getreten. Die Bilanz ist zunächst von Betrieben mit > 50 GV oder > 30 ha LN mit jeweils über 2,5 GV/ha bzw. von viehhaltenden Betriebe und Biogasanlagen, die Wirtschaftsdünger aufnehmen zu erstellen.
Eine intakte und dichte Narbe ist die Voraussetzung für Grassilage mit hoher Qualität. Durch verdichtete Schichten in einer Tiefe von ca. 10-15 cm kann es zu einer Störung der Narbenfunktion kommen und Regenwasser kann schlechter versickern.
Die wichtigste Maßnahme gegen Fusarien in Mais und Folgekulturen ist die Zerkleinerung der Stoppeln. Hierdurch wird die Rotte der Ernterückstände nach dem Einmischen in den Boden gefördert.