Die Düngeverordnung schreibt vor, dass vor der ersten Düngung eine schriftliche Düngebedarfsermittlung erstellt und auf Betrieb vorliegen muss. Hierfür sind aktuelle Bodenanalysewerte erforderlich, die nicht älter als 6 Jahre sind. Der MR unterstützt Sie gerne bei der Erstellung der Unterlagen.
Weitere Infos in der MR-Geschäftsstelle unter Telefon 04626-267.