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Düngebedarfsermittlung

 

Die Düngeverordnung schreibt vor, dass vor der ersten Düngung eine schriftliche Düngebedarfsermittlung erstellt und auf Betrieb vorliegen muss. Hierfür sind aktuelle Bodenanalysewerte erforderlich, die nicht älter als 6 Jahre sind. Der MR unterstützt Sie gerne bei der Erstellung der Unterlagen. 

Weitere Infos in der MR-Geschäftsstelle unter Telefon 04626-267.

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