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SVLFG-Präventions­förderung 2022

Ab dem 01.02.2022 um 12.00 Uhr nimmt die SVLFG wieder Anträge auf Zuschüsse für die Anschaffung präventionswirksamer Produkte entgegen. Für die Aktionen werden 800.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit den Präventionszuschüssen soll dazu beitragen werden, dass in ausgewählte Produkte investiert wird, die Beschäftigte vor Arbeits- und Gesundheitsgefahren schützen.

Für 2022 gelten diese Regeln:

  • Zuschussberechtigt sind nur Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und 2021 keinen Zuschuss bekommen haben.
  • Je Betrieb ist ein Zuschuss pro Aktion möglich.
  • Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

Weitere Informationen sind hier abrufbar.

 

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