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SVLFG fördert Arbeitssicherheit

Unter dem Motto „Arbeitssicherheit verbessern“ fördert die SVLFG in 2020 mit einem Betrag von 400.000 Euro den Kauf von präventionswirksamen Produkten. Die Aktion startet am 1. April 2020 und ist unter

https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern

aufrufbar. Alle Mitgliedsunternehmen der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft können einen Antrag stellen.

Es gelten folgende Voraussetzungen:

  • Anträge können für Neukäufe (keine gebrauchten Produkte) ab 1. April 2020 gestellt werden.
  • Gefördert werden können nur Produkte, die ab dem 1. April 2020 gekauft werden.
  • Die Produkte müssen den technischen Vorgaben entsprechen.
  • Ein Unternehmen kann maximal eine Förderung in einem Kalenderjahr erhalten.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung einer Prämie besteht nicht.
  • Die Vergabe der Prämien richtet sich nach der Reihenfolge des Eingangs der Prämienanträge.
  • Mitarbeiter der SVLFG sind von der Förderung ausgeschlossen.

Die Rahmenbedingungen sowie die Anforderungen und Hinweise je Produkt sind zwingend einzuhalten, um eine Förderung zu erhalten.

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